KING OF GERMANY
 
02.05 - 04.05.2024

Regelwerk

Als Kaution für das Trackingsystem ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / Führerschein / Reisepass) abzugeben. Bei Verlust des Transponders sind 500,- € zu entrichten.

Halterung für den Transponder kann vor Ort käuflich erworben werden.


Rulebook Hammers
Regelwerk
2023-Hammerking-Rulebook-v5.3-Publish.pdf (12.77MB)
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2023-Hammerking-Rulebook-v5.3-Publish.pdf (12.77MB)
Technical Bulletin
Technische Vorschriften
Technical-Bulletin.pdf (199.51KB)
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Technische Vorschriften
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Trophy Class
Neue Klasse
Trophy Class.pdf (140.95KB)
Trophy Class
Neue Klasse
Trophy Class.pdf (140.95KB)


Veranstaltungs-Regeln

1. Art der Veranstaltung

Offroad-Rennen nach Ultra 4 / Rulebook Version 5.3 (siehe oben)

2. Teilnahmevoraussetzung

Teilnahmeberechtigt sind Teams aller Nationalitäten, auch ohne FIA Lizenz (ggf. Tages-Lizenz erforderlich). Die Fahrer müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

3.Veranstaltungssprache 

Die Veranstaltungssprache ist Deutsch.

4. Teilnehmerzahlen und Klassenbelegung

Alle rechtzeitig genannten Teams sind startberechtigt. Die Ablehnung von Nachnennungen behält sich der Veranstalter vor.

5. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Website. Dies kann unter https://kingofgermany.eu/de/Anmelden-Registrieren/ ausgefüllt und übermittelt werden. Der Nennschluss ist 2 Wochen vor dem jeweiligen Renndatum. Die Nennungen ist mit Eingang des Anmeldeformulars und Eingang des Nenngeldes gültig. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung Ihre Registrierung. 

Nachnennungen zu erhöhtem Nenngeld sind bis zum Zeitpunkt der Papierabnahme möglich. Das Nenngeld versteht sich inklusive Standgebühr im Fahrerlager für ein Transportfahrzeug (mit Anhänger) und einem Service-Fahrzeug. Es beinhaltet das Vorhalten von Rettungsdienst und Bergung. 

Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen für die Anmeldung eine Einverständniserklärung mit Unterschrift beider Erziehungsberechtigten.

6. Allgemeine Verhaltensregeln

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Beauftragten ist unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt für die gesamte Dauer und auf dem gesamten Veranstaltungsgelände inklusive Fahrerlager und Campingplatz. Das Befahren des Wettkampfgeländes ist ausschließlich zu festgelegten Zeiten und nur mit den Wettbewerbsfahrzeugen gestattet. 

Servicefahrzeuge dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Rennleiters in das Veranstaltungsgelände Ein- und Ausfahren. Servicefahrzeuge müssen in jedem Fall eine gültige Haftpflichtversicherung haben (Straßenzulassung und Kennzeichen). Fahrer der Servicefahrzeuge müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug sein. Das fahren mit den Servicefahrzeugen hat langsam, vorsichtig und rücksichtsvoll zu erfolgen und darf das Renngeschehen nicht beeinflussen. Das Servicefahrzeug ist mit der entsprechenden Einfahrtsberechtigung gut Sichtbar zu Kennzeichnen. 

Es besteht für alle Teilnehmer vor- und während der Wettkampfzeit ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot. Fahren unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss wir mit Disqualifikation geahndet. Alle an der Veranstaltung teilnehmenden Fahrer, Beifahrer und Fahrzeuge starten auf eigenes Risiko! Es können über die Versicherungsleistungen hinaus keine Forderungen gegenüber dem Veranstalter oder einer dritten Person gemacht werden. Hierzu ist vor dem Start eine Versicherungsanerkenntnis von Fahrer und Beifahrer zu unterschreiben. 

Es werden nur Fahrzeuge, die die technische Abnahme bestanden haben, zum Start zugelassen. In der Boxengasse gilt ein Tempolimit von 10 km/h. Bei Überschreitung kann ein Ausschluss aus der Veranstaltung erfolgen. 

7. Pflichtaufkleber

Das Aufkleben von Sponsorenaufklebern kann vom Veranstalter nach Beklebungsplan vorgeschrieben werden. Eigenwerbung und Konkurrenzwerbung ist zulässig. 

8. Startgeld

siehe Anmeldeformular / Rennklassen https://kingofgermany.eu/de/Anmelden-Registrieren/

9. Protest

Gegen die Entscheidungen der Organisation kann nach Hinterlegung von 500,- € innerhalb einer Stunde nach Veröffentlichung der Ergebnisse Einspruch eingelegt werden. Beim Stattgeben des Einspruchs werden die 500,- € zurückerstattet. Das Schiedsgericht aus Rennleiter, Veranstalter, 3 Aktivenvertreter und Zeitnehmer entscheidet über den Einspruch. 

10. Medical Care

Alle Veranstaltungen werden von beauftragten Medical Service begleitet. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für die Leistungen des medizinischen Services. Achtung: Dauerkrankheiten (Allergien, Diabetes etc.) müssen den begleitenden Rettungssanitätern vor der Veranstaltung gemeldet werden.

11. Nothilfe / Unfälle

Wir setzen darauf, dass es eine Selbstverständlichkeit eines jeden Teilnehmers ist, in Notsituationen und Unfällen Hilfe zu leisten. 




 
 
 
 
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